Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1996 - 5 B 149.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,19621
BVerwG, 24.10.1996 - 5 B 149.96 (https://dejure.org/1996,19621)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 5 B 149.96 (https://dejure.org/1996,19621)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 5 B 149.96 (https://dejure.org/1996,19621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,19621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Anspruchs auf elternunabhängige Ausbildungsförderung - Gleichstellung der Zeiten der Arbeitslosigkeit in der DDR mit Zeiten der Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93

    Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 5 B 149.96
    Nach der (typisierenden) Vorstellung des Gesetzgebers sollen die Eltern davon ausgehen dürfen, daß sie in der Zukunft nicht mehr auf Ausbildungsunterhalt in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 5 C 27.89 - ; BVerwGE 95, 252 [BVerwG 16.03.1994 - 11 C 19/93]).

    Das gilt insbesondere für den Bezug von Arbeitslosengeld (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 a.a.O.; BVerwGE 95, 252 [BVerwG 16.03.1994 - 11 C 19/93]).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 27.89

    BAföG - Elternunabhängigkeit - Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 5 B 149.96
    Nach der (typisierenden) Vorstellung des Gesetzgebers sollen die Eltern davon ausgehen dürfen, daß sie in der Zukunft nicht mehr auf Ausbildungsunterhalt in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 5 C 27.89 - ; BVerwGE 95, 252 [BVerwG 16.03.1994 - 11 C 19/93]).

    Das gilt insbesondere für den Bezug von Arbeitslosengeld (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 a.a.O.; BVerwGE 95, 252 [BVerwG 16.03.1994 - 11 C 19/93]).

  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 5 B 149.96
    In einem solchen Fall kann die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der beiden Begründungen ein Revisionszulassungsgrund im Sinne von § 132 Abs. 2 VwGO geltend gemacht wird und vorliegt (Beschlüsse vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - und vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - < Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 S. 23> m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90

    Rückforderung von Blindengeld

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 5 B 149.96
    In einem solchen Fall kann die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der beiden Begründungen ein Revisionszulassungsgrund im Sinne von § 132 Abs. 2 VwGO geltend gemacht wird und vorliegt (Beschlüsse vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - und vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - < Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 S. 23> m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht